Berufshaftpflicht | Berufshaftpflichtversicherung - Angebote 2023

Berufshaftpflichtversicherung - Haftpflichtversicherung für Unternehmer und Freiberufler

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann als Pendant zu einer privaten Haftpflichtversicherung für den gewerblichen und beruflichen Bereich angesehen werden. Durch eine Haftpflichtversicherung ist der Versicherer laut § 149 VVG verpflichtet, dem Versicherungsnehmer diejenige Leistung zu ersetzen, die der Versicherte auf Grund seiner Verantwortlichkeit für eine während der versicherten Zeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu leisten hat. Somit schützt eine Haftpflichtversicherung den Versicherten vor dem Risiko, einen Schaden selbst bezahlen zu müssen und dadurch eine Vermögenseinbuße zu erleiden. Eine Haftpflichtversicherung ist also eine Schadenversicherung, die das Interesse des Versicherungsnehmers versichert, Schäden nicht aus dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen.

Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nun eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe, wie z.B. Architekten, Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte oder Dolmetscher. Anders als eine Betriebshaftpflichtversicherung, die nur Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden versichert, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen, schließt eine Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich Ansprüche ein, die darüber hinaus durch die jeweilige spezifische Tätigkeit entstehen können. Berufshaftpflicht
Berufshaftpflichtversicherung als Schutz
vor allem für Selbständige & Freiberufler
So wird bspw. ein Anwalt durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützt, wenn er von einem Mandanten wegen eines Fehlers in dessen Vertretung haftpflichtig gemacht wird, obwohl durch diesen Fehler weder ein Personenschaden noch ein Sachschaden entstanden ist, sondern es sich hierbei um einen Vermögensschaden handelt. In solchen Fällen greift eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht. Diese prüft, ob die Ansprüche des Klägers berechtigt sind und übernimmt die Kosten für das Verfahren sowie für den zu zahlenden Schadensersatz. Unberechtigte Ansprüche werden außerdem durch die Berufshaftpflicht abgewehrt.

Zusammenfassend kann also gesagt werden: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Versicherungsfälle zuständig, in denen der Unternehmer oder einer dessen Mitarbeiter Personenschäden oder Sachschäden verursacht hat. Eine Berufshaftpflichtversicherung (bzw. eine Vermögensschadenversicherung) ersetzt zusätzlich Vermögensschäden, die während der Ausübung der Tätigkeit entstanden sind.

Sollten Sie nicht sicher sein, welche Absicherung für Sie sinnvoller ist, ob also eine Berufshaftpflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Betriebshaftpflicht für Ihren Beruf besser passt, können wir Sie selbstverständlich auch diesbezüglich beraten. Senden Sie uns einfach unverbindlich eine Anfrage mit Hilfe des nebenstehenden Kontaktformulars.

Berufshaftpflicht - Schutz vor Schadenersatz

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Freiberufler / Selbständige und Unternehmer essentiell. Denn jeder Selbständige haftet für jegliche Schäden, die er in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit anderen zufügt. Dabei ist das Risiko einer Schadensersatzklage in den letzten Jahren erheblich gestiegen, da sich durch gesetzliche Änderungen im Schadensfall immer schärfere Maßnahmen gegenüber den Unternehmen ergeben haben. Wer im Schadensfall nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung und damit über ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, kann finanziell in Bedrängnis kommen. Häufig führen Schadenfälle ohne eine Berufshaftpflichtversicherung zur Beendigung der selbständigen Tätigkeit. Da es sehr viele Gewerbehaftpflicht Anbieter mit unterschiedlichen Tarifen gibt, empfiehlt sich ein genauer Angebotsvergleich.

Berufshaftpflichtversicherung - Pflicht für manche Berufe

Für zahlreiche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend und somit die Voraussetzung zur Ausübung des Berufs. So existieren eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zur Pflichtversicherung, die eine gesetzliche Pflicht zur Deckung durch eine Haftpflichtversicherung vorsehen. Dies ist in der Regel in Bereichen mit höherem Gefährdungspotential der Fall, so im Bereich der Berufshaftpflicht, z.B. für Rechtsanwälte (namentlich die Rechtsanwaltshaftpflicht, respektive Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung) oder auch für Steuerberater (die sog. Steuerberaterhaftpflicht / Steuerberaterhaftpflichtversicherung) und auch für Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferhaftpflicht / Wirtschaftsprüferhaftpflichtversicherung). Für Ärzte bzw. den Bereich der Arzthaftpflicht / Zahnarzthaftpflicht gibt es keine gesetzliche Vorgabe zum Abschluss einer Arzthaftpflichtversicherung. Auch für Architekten existiert keine Pflicht zur Absicherung der Architektenhaftpflicht durch eine Architektenhaftpflichtversicherung. Aus standesrechtlichen Bestimmungen kann sich jedoch wiederum eine Pflicht zur Versicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung ergeben.

Berufshaftpflichtversicherung - Rechtsanwalt / Anwalt / Juristen

Für Juristen ist demnach eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Für diese Berufsgruppe ist gesetzlich geregelt, dass bei Zulassung eine Berufshaftpflichtversicherung vorgewiesen werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeit im anwaltlichen Bereich nur teilweise oder in vollem Umfang ausgeübt wird. Die angesetzte Versicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung bei Anwälten muss in der Regel pro Versicherungsfall mindestens 250.000 Euro betragen. Doch nicht nur für Anwälte, sondern auch für bestimmte Ärzte, Heilpraktiker, Versicherungsvermittler, Notare, Steuerberater etc. kann eine Berufshaftpflichtversicherung unter Umständen obligatorisch sein.

Berufshaftpflicht für Freiberufler

Eine Berufshaftpflicht ist - abgesehen von den Berufen, die die Berufshaftpflicht zwingend benötigen - grundsätzlich für alle Unternehmen abzuwägen, die eine Dienstleistung anbieten. Zudem ist die Vermögensschadenhaftpflicht für alle Freiberufler zu erörtern. Die Palette der Berufsgruppen, die eine Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht benötigen, ist breit gefächert, weshalb von den meisten Versicherungen auch individuelle Angebote für jede dieser Branchen zur Verfügung stehen. So gibt es spezielle Berufshaftpflicht Konzepte u.a. für folgende Berufe und Berufsgruppen: Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Detekteien, Nachlassverwalter, Gutachter, Steuerberater, Arbeitsvermittler, Verwalter, Übersetzer, Dolmetscher, aber auch Verbände und Vereine. Denn grundsätzlich können alle Personen, die freiberuflich tätig sind sowie selbständige Unternehmen und auch Vereine eine Berufshaftpflicht abschließen. Ob eine Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht für das eigene Unternehmen in Frage kommt oder sogar notwendig ist, sollte am besten mit einem spezialisierten Berater geklärt werden.

Berufshaftpflicht für Heilpraktiker

Als Selbständige in einem Gesundheitsberuf benötigen auch Heilpraktiker eine Berufshaftpflichtversicherung, selbst wenn der Heilpraktiker nur nebenberuflich tätig ist oder die Tätigkeit als Heilpraktiker nur gelegentlich ausübt. Heilpraktiker haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die sie ihren Patienten zufügen. Daher sollten Heilpraktiker nicht ohne Berufshaftpflichtversicherung arbeiten. Auch die Berufsordnung für Heilpraktiker verpflichtet alle als Heilpraktiker tätigen Personen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Berufshaftpflicht für Ärzte

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist obligatorisch. Jeder Arzt benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung. Nicht nur niedergelassene Ärzte benötigen eine Berufshaftpflicht, sondern auch angestellte Ärzte (jeweils mit unterschiedlichem Versicherungsumfang). Auch ein Arzt im Ruhestand benötigt eine Berufshaftpflicht, da er zur Notfallhilfe verpflichtet ist und dadurch bei Fehlern haftet. Schadenersatzansprüche können sich auch aus der gelegentlichen Behandlung als Arzt ergeben. Angestellte Ärzte im Krankenhaus benötigen spezielle Berufshaftpflicht Lösungen, die falls nötig auch ambulante oder stationäre operative Eingriffe abdecken.

Berufshaftpflicht - Spezielle Angebote der Berufshaftpflichtversicherung

Vor dem Abschluss einer Berufshaftpflicht gibt es sind einige Dinge zu beachten, denn nicht jede Form der Berufshaftpflicht ist für jedes Unternehmen gleich gut geeignet. Für bestimmte Berufsgruppen sind Sonderformen der Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Je nach ausgeübtem Beruf bieten Versicherungsunternehmen auch Kombipakete an, die alle Eventualitäten abdecken. Durch die Berufshaftpflichtversicherung kann ein Unternehmer nicht nur sich selbst, sondern auch Mitarbeiter, die für ihn tätig sind, versichern. Dies können Vollzeitkräfte sein, aber auch Teilzeitkräfte. Berufshaftpflichtversicherungen für bestimmte Berufsgruppen sind bspw. Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte, Arzthaftpflichtversicherung für Ärzte, Ärzte im Praktikum, Zahnärzte und Medizinstudenten im praktischen Jahr (MPJ), Architektenhaftpflichtversicherung / Bauingenieur Haftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure, beratende Ingenieure, Notarhaftpflichtversicherung für Notare, Steuerberaterhaftpflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüferhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Krankenanstaltenhaftpflicht für Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich Lehrer.

 

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Berufshaftpflicht | Berufe

Berufshaftpflicht für folgende Berufe

Wir bieten u.a. für folgende Berufe bzw. Berufsgruppen zugeschnittene Angebote für eine Berufshaftpflichtversicherung an, da sie in diesen Fällen entweder gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest sehr wichtig ist:

 

Amtsvormund, Angestellte im öffentlichen Dienst, Anwalt, Arbeitsvermittler, Architekt, Arzt, Auditor, Auktionator, Baubetreuungsunternehmen, Baufirmen, Bausparkassenvertreter, Beamte, Bestatter, Bestattungsunternehmen, Berater, Betreuer, Buchhalter, Business Analyst, Büroservice, Coach, Consultant, Datenschutzbeauftragter, Designer, Detektiv, Detektei, Dolmetscher, Dozent, EDV-Berater, Energieberater, Eventmanager, Gerichtsvollzieher, Grafiker, Gutachter, Hausverwalter, Headhunter, Heilpraktiker, Inkassobüro, Interim Manager , Immobilienbewerter, Immobilienmakler, IT-Dienstleister, IT-Berater, Journalist, M&A Berater , Managementberater, Marketing Berater, Marktforscher, Meinungsforscher, Mediator, Moderator, Notar, Organisationsberater, Personalberater, Personaldienstleister, Programmierer, Projekt Manager, Programm Manager, Prozessberater, Qualitätsmanager, Rechtspfleger, Rechtsanwalt, Recruiter, Richter, Reisebüro, Staatsanwalt, Schornsteinfeger, Schuldnerberater, Sicherheitsfachkraft, SiFa, FASI, SiGeKo, Steuerberater, Strategieberater, Trainer, Übersetzer, Unternehmensberater, Vereine, Vormund, Vollziehungsbeamte, Veranstaltungsfirmen, Webdesigner, Werbeagentur, Wohnungsbetreuung.

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.03.2023