Gebäudereinigung Berufshaftpflicht | Günstige Angebote 2023
Berufshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung Firmen
Wer mit einer Gebäudereinigung selbstständig ist, sollte sich in jedem Fall durch eine Berufshaftpflicht absichern. Nur so lässt sich verhindern, dass ein kleiner Fehler zum finanziellen Ruin des Unternehmers führt. Die Berufshaftpflicht für Gebäudereiniger reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab. Dabei ist unerheblich, ob der Schaden vom Unternehmer selbst oder einem seiner Mitarbeiter verursacht wurde.
Versichert mit einer Gebäudereinigung Berufshaftpflicht sind generell nur solche Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Gebäudereinigung stehen. Für einen optimalen Versicherungsschutz müssen alle angebotenen Leistungen beim Vertragsschluss angegeben werden. Sollte der Versicherungsnehmer seinen Tätigkeitsbereich zu einem späteren Zeitpunkt erweitern, muss dies umgehend an die Berufshaftpflicht gemeldet werden. Viele Gebäudereinigungen bieten beispielsweise eine Fensterreinigung an, welche zusätzlich abgesichert werden muss. Dies führt nicht immer automatisch zu einem höheren Beitrag. Die bei der Gewerbeanmeldung gemachten Angaben haben auf den Versicherungsschutz dagegen keinen Einfluss.
Berufshaftpflicht für Gebäudereiniger ist erforderlich
Gebäudereinigung Berufshaftpflicht -
Berufshaftpflicht für GebäudereinigerDie Versicherungsgesellschaften bieten für eine Gebäudereinigung Berufshaftpflicht verschiedene Leistungen und Tarife an. Diese unterscheiden sich unter anderem durch die Höhe der Deckungssumme. Berufshaftpflicht Basistarife werden in der Regel mit Versicherungssummen zwischen 1 und 3 Millionen Euro angeboten. Zu beachten ist, dass für reine Vermögensschäden oftmals nur eine reduzierte Versicherungssumme von 100.000 Euro gilt.
Gebäudereinigungen, die Aufträge in Geschäftshäusern übernehmen, sollten mindestens eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro wählen.
Zusätzlich zur Deckungssumme der Gebäudereinigung Berufshaftpflicht lässt sich bei Vertragsschluss noch ein Selbstbehalt vereinbaren. Durch diesen verringert sich die Prämie entsprechend. Dabei gilt: je höher die Selbstbeteiligung, desto größer fällt auch die Ersparnis aus. Da es sich bei der Berufshaftpflicht für Gebäudereinigung jedoch um eine existenzielle Absicherung handelt, sollte die Selbstbeteiligung nicht zu hoch angesetzt werden. Experten empfehlen einen Betrag zwischen 100 und 250 Euro.
Gebäudereinigung Berufshaftpflicht Schadensbeispiel
Bei der täglichen Berufsausübung kann es sowohl zu Personen-, wie auch Sachschäden und Vermögensschäden kommen.
Beispiel:
- Der Mitarbeiter einer Gebäudereinigung wird mit der Grundreinigung eines kleinen Ladengeschäfts beauftragt. Dabei wird er jedoch nicht darüber informiert, dass aufgrund eines neu verlegten Parketts eine Sonderbehandlung erforderlich ist. Aufgrund eines zu scharfen Reinigungsmittels wird das Parkett beschädigt wobei ein Sachschaden von rund 8.000 Euro entsteht. Dazu kommt es gelegentlich vor, dass der Gebäudereiniger die notwendigen Sicherungen vernachlässigt. Stürzt dabei ein Passant und zieht sich dabei Verletzungen zu, drohen zusätzlich hohe Schadensersatzforderungen.
Leistungen der Gebäudereinigung Berufshaftpflicht
Aufgrund des großen Angebots an Berufshaftpflichtversicherungen für Gebäudereiniger empfiehlt sich vorab immer ein genauer Tarifvergleich. Dabei sollten sowohl die Prämien wie auch die jeweils angebotenen Berufshaftpflicht Leistungen berücksichtigt werden.
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